Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie ein Schreiben mit Informationen zur Antragstellung auf Ausgleichzahlungen nach der Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischotter-Managements (inkl. Merkblatt und Richtlinie).
Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden  

Merkblatt_Fischotterausgleich

LMS_Infos_Antragsteller

Seit 2016 gewährt die Staatsregierung Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden. Die Zahl der Anträge und die Schadenssumme haben sich seitdem massiv erhöht. Die Staatsregierung hat aufgrund der großen Bedeutung der Fischerei die Mittel für die Ausgleichzahlungen auf nunmehr 2,2 Mio. Euro angehoben. Ab dem Schadensjahr 2024 ist grundsätzlich ein bis zu 100 %-iger Schadensausgleich möglich, wenn die bereitgestellten Mittel ausreichen.

Unser Ziel ist eine möglichst frühzeitige Auszahlung der zustehenden Ausgleichssumme. Das kann nur erreicht werden, wenn alle Schadensmeldungen und Anträge auf Ausgleichszahlungen richtig und vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Nachweisen frühzeitig beim Fischotterberater und bei der zuständigen Förderstelle eingehen.

Verschiedene Ursachen führen leider regelmäßig zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Denn erst nach Feststellung des Gesamtbetrags aller anerkannten Schäden, kann die Höhe der Ausgleichszahlung in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln berechnet werden.

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat gemeinsam mit den für die Antragsbearbeitung zuständigen Stellen Informationen zusammengestellt, die auch im Merkblatt zusammengefasst sind und die Sie gerne an Ihre Mitglieder und potenzielle Antragsteller mit der Bitte um Beachtung weitergeben önnen, um den gesamten Verfahrensablauf zu beschleunigen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Vorgaben auch jetzt schon gelten und grundsätzlich zu beachten sind, um Rückforderungen weitgehend auszuschließen. Ein konsequentes Vorgehen ist kein zusätzlicher Bürokratismus, sondern Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung und Auszahlung. Gerade auch in Ihrem Sinne bitten wir um deren Beachtung.

Wir bitten um Ihre Unterstützung im Sinne der zuständigen Stellen und der Antragsteller.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Reiter

Ministerialrat
Referat L4 (Fischerei und Fischwirtschaft)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstraße 2
80539 München
+49 (89) 2182-2450
Reinhard.Reiter@stmelf.bayern.de

www.stmelf.bayern.de


 

 

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